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Peter Müller |
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- Service für Wohnung, Haus und Grundstück - |

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© : Peter Müller |
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Letzte Aktualisierung: 29. Juni 2007 |
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Hinweis für alle Eigenheim– und ETW-besitzer
Kennen Sie den § 35a Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz ?
Hierin werden haushaltsnahe Dienstleistungen beispielhaft genannt, für deren Rechnungen Sie 20 % bis zu einem Betrag von 600,— € jährlich bei Ihrer Einkommensteuer direkt in Abzug bringen können. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und lassen Sie sich beraten.
Wir bieten Ihnen diese haushaltsnahen Dienstleistungen an und führen diese pünktlich, zuverlässig und kostengünstig durch. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns.
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